Autoführerschein
Endlich mobil sein und flexibel unterwegs – mit dem Autoführerschein machst du den ersten großen Schritt in Richtung Freiheit! Bei uns lernst du nicht nur sicher und souverän zu fahren, sondern bekommst auch das nötige Selbstvertrauen für den Straßenverkehr. Ob in deinem eigenen Tempo oder als Intensivkurs – wir passen die Ausbildung an deine Bedürfnisse an. Starte jetzt durch und erlebe, wie einfach der Weg zum Führerschein sein kann!


Anhängerführerschein
Mehr ziehen. Mehr Freiheit.
Ob Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Transportanhänger – mit der Klasse BE oder der Schlüsselzahl B96 bist du bestens vorbereitet. Wir zeigen dir praxisorientiert, worauf es ankommt, und begleiten dich sicher auf dem Weg zur passenden Erweiterung deines Führerscheins.

Autoführerschein
Endlich mobil sein und flexibel unterwegs – mit dem Autoführerschein machst du den ersten großen Schritt in Richtung Freiheit! Bei uns lernst du nicht nur sicher und souverän zu fahren, sondern bekommst auch das nötige Selbstvertrauen für den Straßenverkehr. Ob in deinem eigenen Tempo oder als Intensivkurs – wir passen die Ausbildung an deine Bedürfnisse an. Starte jetzt durch und erlebe, wie einfach der Weg zum Führerschein sein kann!

Anhängerführerschein
Endlich mobil sein und flexibel unterwegs – mit dem Autoführerschein machst du den ersten großen Schritt in Richtung Freiheit! Bei uns lernst du nicht nur sicher und souverän zu fahren, sondern bekommst auch das nötige Selbstvertrauen für den Straßenverkehr. Ob in deinem eigenen Tempo oder als Intensivkurs – wir passen die Ausbildung an deine Bedürfnisse an. Starte jetzt durch und erlebe, wie einfach der Weg zum Führerschein sein kann!

Benötigst Du Unterstützung oder hast Fragen bzgl. Deines Antragsformulars?
Wir helfen Dir gerne!
Allgemeine Informationen zum Antrag
- Du reichst deinen Antrag bei deiner Wohnsitzgemeinde (Bürgerservice) oder beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein.
- Deine Unterlagen werden an die Straßenverkehrsabteilung des Kreises Kleve/Wesel/Moers weitergeleitet. Auf die Bearbeitungszeit hat die Fahrschule keinen Einfluss.
- Du kannst den Antrag frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter für deine gewünschte Führerscheinklasse stellen.
- Da die Behörde deine Eignung prüft und ggf. weitere Nachweise anfordert, solltest du den Antrag spätestens zu Beginn deiner Fahrschulausbildung einreichen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde den TÜV mit den Prüfungen.
- Der Prüfauftrag verfällt, wenn du die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten bestehst oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorie abschließt.
- Nach bestandener Prüfung bekommst du deinen Führerschein meist direkt vom Prüfer.
- Falls das nicht möglich ist, kannst du ihn nach vorheriger Terminabsprache beim Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve oder Wesel abholen.
- Beim begleiteten Fahren mit 17 (BF17) bekommst du nur eine Prüfbescheinigung, keinen Kartenführerschein.
- Den Kartenführerschein kannst du ab deinem 18. Geburtstag beim zuständigen Straßenverkehrsamt abholen.
Das benötigst du bei Ersterteilung Klasse B
- Mindestalter zur Einreichung des Antrags beim Straßenverkehrsamt oder Bürgerservice: 17,5 Jahre (zur Anmeldung in unserer Fahrschule solltest du mindestens 17 Jahre und 3 Monate alt sein, damit du nicht zu lange auf den Antrag warten musst).
- Kopie Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses (bei Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig).
- Ein biometrisches Passbild.
- Sehtest im Original (vom Optiker, Augenarzt oder Erste-Hilfe-Anbieter, sofern angeboten).
- Erste-Hilfe-Nachweis im Original.
- Vollständig ausgefüllter Antrag „Ersterteilung einer Fahrerlaubnis“.
Das benötigst Du bei BF17 begleitetes Fahren
- Mindestalter zur Einreichung des Antrags beim Straßenverkehrsamt oder Bürgerservice: 16,5 Jahre (zur Anmeldung in unserer Fahrschule solltest du mindestens 16 Jahre und 3 Monate alt sein, damit du nicht zu lange auf den Antrag warten musst).
- Kopie Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses (bei Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig).
- Ein biometrisches Passbild.
- Sehtest im Original (vom Optiker, Augenarzt oder Erste-Hilfe-Anbieter, sofern angeboten).
- Erste-Hilfe-Nachweis im Original.
- Vollständig ausgefüllter Antrag „Ersterteilung einer Fahrerlaubnis“.
Je Begleitperson:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Anlage 1 (Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter).
- Anlage 2 (für jede Begleitperson).
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite).
Voraussetzungen für eine Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Seit mindestens 5 Jahren durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
- Maximal 1 Punkt in Flensburg.
- Wohnsitz in Deutschland.
Terminlinks für das Straßenverkehrsamt
Bereit zum Start oder hast du noch Fragen?
Du hast Fragen? Kein Problem! Sende uns einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular – wir antworten dir schnell und zuverlässig. Oder besuche uns direkt während unserer Öffnungszeiten in einer unserer Fahrschulen. Wir beraten dich persönlich und kompetent, damit keine Fragen offen bleiben.
Wir freuen uns auf dich!
